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   BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14   

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BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14 (https://dejure.org/2015,1307)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2015 - 3 B 3.14 (https://dejure.org/2015,1307)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 (https://dejure.org/2015,1307)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BerRehaG § 1; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche Ermittlungspflicht; Aufklärung; Beweisantrag; Beweisanregung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BerRehaG § 1
    Aufklärung; Beweisanregung; Beweisantrag; Wiederaufgreifen des Verfahrens; gerichtliche Ermittlungspflicht; neue Beweismittel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 Nr 2 VwVfG, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 1 Abs 1 BerRehaG
    Ermittlungspflichten des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 1 Nr 2 VwVfG, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 1 Abs 1 BerRehaG
    Ermittlungspflichten des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG); Ermittlungspflichten des Gerichts bei Berufen des Adressaten eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes auf neue Beweismittel i.R. des Wiederaufgreifens eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche Ermittlungspflicht; Aufklärung; Beweisantrag; Beweisanregung

  • doev.de PDF

    Ermittlungspflichten des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens

  • rewis.io

    Ermittlungspflichten des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Ermittlungspflichten des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens - und die Ermittlungspflichten des Verwaltungsgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 357
  • DÖV 2015, 448
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14
    Darüber haben sich die Verwaltungsbehörde und im Streitfall das Gericht durch Beweisaufnahme Überzeugung zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 8 B 75.10 - ZOV 2011, 87 ; Urteil vom 21. April 1982 - 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14
    Es ist dabei zu Recht davon ausgegangen, dass Beweisanträgen nicht nachzugehen ist, wenn die bezeichneten Beweistatsachen ungeeignet sind oder es auf die zu beweisende Tatsache nicht ankommt (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO entsprechend; stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 15. März 1994 - 9 C 510.93 - NVwZ 1994, 1119).
  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 510.93

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Prognose

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14
    Es ist dabei zu Recht davon ausgegangen, dass Beweisanträgen nicht nachzugehen ist, wenn die bezeichneten Beweistatsachen ungeeignet sind oder es auf die zu beweisende Tatsache nicht ankommt (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO entsprechend; stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 15. März 1994 - 9 C 510.93 - NVwZ 1994, 1119).
  • BVerwG, 04.01.2011 - 8 B 75.10

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14
    Darüber haben sich die Verwaltungsbehörde und im Streitfall das Gericht durch Beweisaufnahme Überzeugung zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 8 B 75.10 - ZOV 2011, 87 ; Urteil vom 21. April 1982 - 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11).
  • BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 34.09

    Aspirantur; planmäßige Aspirantur; Doktoraspirantur; vorzeitige Entlassung;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14
    Die begehrte Sachaufklärung ist allerdings, wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, nicht schon deshalb unerheblich, weil der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt keine rehabilitierungsfähige Position im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG innegehabt hätte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 ; zur Aspirantur Urteil vom 18. März 2010 - 3 C 34.09 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 4 Rn. 18), wie es ihm 1999 vom Beklagten entgegengehalten wird.
  • BVerwG, 25.08.2010 - 3 B 11.10

    Rehabilitation wegen beruflicher Benachteiligung; Aufstiegsschaden

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14
    Die begehrte Sachaufklärung ist allerdings, wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, nicht schon deshalb unerheblich, weil der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt keine rehabilitierungsfähige Position im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG innegehabt hätte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 ; zur Aspirantur Urteil vom 18. März 2010 - 3 C 34.09 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 4 Rn. 18), wie es ihm 1999 vom Beklagten entgegengehalten wird.
  • BVerwG, 12.12.2012 - 3 PKH 8.12

    Berufliche Rehabilitierung; Schutzumfang; Auslegung und Anwendung des DDR-Rechts

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14
    Die Beendigung dieses Verhältnisses durch Aufhebungsvertrag im August 1987 müsste, hätte sie ihre Ursache in einer politischen Verfolgung, als Eingriff in diese Position bewertet werden, sodass der Kläger keinen so genannten Aufstiegsschaden erlitten hätte, der nicht rehabilitierungsfähig wäre (zu diesem vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 3 PKH 8.12 - ZOV 2013, 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.2007 - 3 B 83.06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf berufliche Rehabilitierung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14
    Die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos (zuletzt BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 3 B 83.06).
  • VG Berlin, 30.10.2019 - 6 K 126.18

    Friedenau: "Geisterhaus" muss wieder bewohnbar gemacht werden

    Im Übrigen obliegt es der Klägerin und nicht dem Gericht, den Wiederaufgreifensanspruch, insbesondere die Eignung von Tatsachen für eine günstigere Entscheidung, schlüssig darzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2015 - BVerwG 3 B 3.14 -, juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 20.04.2023 - 1 C 4.22

    Unbegründeter Antrag auf Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen

    Das zulässigerweise geltend gemachte neue Beweismittel muss so beschaffen sein, dass es die Richtigkeit der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage des Verwaltungsakts erschüttert, und zu der sicheren Überzeugung führt, dass die Behörde seinerzeit von falschen tatsächlichen Voraussetzungen ausgegangen ist und in Kenntnis der wirklichen Verhältnisse zugunsten des Betroffenen entschieden hätte (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 - BVerwGE 82, 272 und Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - 7 B 336.97 - VIZ 1998, 86 f., vom 3. Mai 2000 - 8 B 352.99 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 42 und vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 74 Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 16.12.2020 - 3 B 45.19

    Anspruch auf wasserrechtliche Auflagen für den Betrieb einer Fischzuchtanlage zum

    Die Ablehnung eines unbedingten Beweisantrags durch einen begründeten Gerichtsbeschluss ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4 und vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:260115B3B3.14.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 74 Rn. 7).
  • VG Aachen, 29.07.2022 - 5 K 1696/18

    Wiederaufgreifen; Änderung der Sachlage; neue Beweismittel

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 3 B 3/14 -, juris Rn 8;.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 3 B 3/14 -, juris Rn 9.

  • VG Ansbach, 25.03.2015 - AN 4 K 14.30793
    Wei­ ter muss - ebenfalls bereits für die Zulässigkeit - die Eignung des Beweismittels für eine günsti­ gere Entscheidung schlüssig dargelegt werden (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1982 a.a.O.; B.v. 18.9.1989 NVwZ 1990, 359; B.v. 26.1.2015 - 3 B 3/14 - juris Rn.8).

    sächlich eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte (BVerwG, U.v. 21.4.1982 a.a.O., B.v. 26.1.2015 - 3 B 3/14 - juris Rn.8).

  • VG Ansbach, 25.03.2015 - AN 4 K 14.30792
    Wei­ ter muss - ebenfalls bereits für die Zulässigkeit - die Eignung des Beweismittels für eine günsti­ gere Entscheidung schlüssig dargelegt werden (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1982 a.a.O.; B.v. 18.9.1989 NVwZ 1990, 359; B.v. 26.1.2015-3 B 3/14-juris Rn.8).

    Begründet ist er nur, wenn feststeht, dass das neue Beweismittel tat­ sächlich eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte (BVerwG, U.v. 21.4.1982 a.a.O., B.v. 26.1.2015 - 3 B 3/14 - juris Rn.8).

  • VG Freiburg, 01.12.2023 - 2 K 2273/22

    Widerruf der Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Grundschule als

    Nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, der entsprechend für Beweisanträge im Verwaltungsprozess gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.2015 - 3 B 3.14 -, NVwZ-RR 2015, 357; Rixen, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 86 Rn. 95), darf ein Beweisantrag auch dann abgelehnt werden, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist.
  • VG Berlin, 08.12.2022 - 29 K 131.20

    Hotel Adlon: Kein neues Verfahren

    Darüber haben sich die Verwaltungsbehörde und im Streitfall das Gericht durch Beweisaufnahme Überzeugung zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2015 - BVerwG 3 B 3.14 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1543

    Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens bezüglich einer

    Denn es muss feststehen, dass ein neues Beweismittel, wäre es seinerzeit bereits verfügbar gewesen, tatsächlich eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte; es genügt nicht, dass es dazu lediglich geeignet erscheint (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2015 - 3 B 3.14 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 8 B 7.19

    Klärungsbedürftigkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eines Zahnarztes

    Dem Verwaltungsgericht ist daher versagt, unabhängig von den vom Kläger zur Begründung seines Antrags vorgebrachten neuen Beweismitteln weitere Tatsachen zu ermitteln, die einen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens erst begründen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2015 - 3 B 3.14 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 74 Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 02.12.2022 - 22 ZB 22.1544

    Erfolglose Klage eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens

  • VG Bayreuth, 28.07.2021 - B 8 K 19.31806

    Iran: Folgeverfahren; Ein bloßer formaler Übertritt zum Christentum im Ausland in

  • VG Stuttgart, 18.08.2021 - A 4 K 3289/19

    Verwertung eines Schreibens im Wege des Urkundenbeweises

  • VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 2 K 925/18
  • VG Düsseldorf, 05.03.2020 - 10 L 182/20
  • VG Cottbus, 06.03.2019 - 1 K 813/16

    Rückübertragung einer landwirtschaftlichen Fläche; versehentliche Umtragung;

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